Selbsterfahrung und Supervision für AusbildungsteilnehmerInnen der LSB Ausbildung.

Ich erfülle die Kriterien der Lebens- und Sozialberatungsverordnung § 4 Abs. 3 und Abs. 4 und begleite sie beratend und im Sinne der Eigenreflexion für Ihre persönlichen Lernziele in Ihrer Ausbildung.

Eintrag in der Liste der WKO.tirol für Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision der Lebens- und Sozialberatung.

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